1. Allgemeines
1.1. Soggiorno e. U. (in der Folge immer Soggiorno genannt) erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Soggiorno und seinen Kund*innen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird und nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart wurde.
1.2. Kund*innen im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher*innen als auch Unternehmer*innen.
2. Vertragsabschluss
Der Sprachunterricht bzw. eine Übersetzung kann sowohl per Anmeldeformular auf der Website, per E-Mail, telefonisch als auch persönlich vor Ort gebucht werden. Jede Anmeldung bzw. jede Beauftragung ist dabei verbindlich.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Die anfallenden Kosten eines Sprachtrainings bzw. eines Sprachblocks sind bis maximal zwei Wochen vor Beginn der ersten Einheiten zu entrichten. Beginnt der Kurs in weniger als zwei Wochen, so ist der Betrag sofort fällig.
3.2. Soggiorno e.U. ist als Kleinunternehmen von der Umsatzsteuer befreit.
3.3. Die Bezahlung kann bar oder per Banküberweisung erfolgen.
3.4. Für die jeweiligen Dienstleistungen von Soggiorno gelten, wenn nicht anders vereinbart, die jeweils angegebenen Preise zum Zeitpunkt der Anmeldung bzw. Bestellung.
3.5. Im Falle des Zahlungsverzugs kann Soggiorno die Fortsetzung aller laufenden Aufträge, ungeachtet der Ausübung sonstiger Rechte, aussetzen.
4. Unterricht
4.1. Die Dauer einer Unterrichtseinheit beträgt 45 Minuten. Diese können auch geblockt in mehreren direkt aufeinander folgenden Einheiten stattfinden.
4.2. Bei ausgeschriebenen Gruppenkursen gibt es fixe Termine, die jeweils auf der Website bzw. im Kursprogramm ersichtlich sind. Die Teilnehmer*innen sind selbst für das Erscheinen zu den jeweiligen Terminen verantwortlich. Wenn der Kunde an einer oder mehreren Einheiten in einer Gruppe nicht teilnehmen kann, besteht kein Anspruch auf Ersatz. Das gilt auch für sonstige Behinderungen, die außerhalb des Einflussbereiches von Soggiorno liegen.
4.3. Die Teilnehmeranzahl bei Gruppenkursen beträgt drei bis sechs Personen.
4.4. Sollte für einen Kurs die Mindestanzahl von drei Teilnehmer*innen nicht erreicht werden, behält sich Soggiorno das Recht vor, den Kurs abzusagen. In diesem Fall wird eine bereits bezahlte Kursgebühr in voller Höhe zurückerstattet.
4.5. Sollte ein*e Teilnehmer*in an einem Termin aus geographischen Gründen nicht teilnehmen können, ist eine Online-Zuschaltung auf Anfrage prinzipiell möglich. Voraussetzung ist die entsprechende Infrastruktur seitens der*s Teilnehmers*in.
4.6. Bei Einzeltrainings und Paarkursen erfolgt der Unterricht nach individueller Absprache.
4.7. Die Sprachtrainer*innen verwenden ausschließlich anerkannte, professionelle Lernmaterialien.
4.8. Das Mindestalter für Gruppenkurse beträgt 16 Jahre.
4.9. Für den Erhalt einer Teilnahmebestätigung ist bei einem Gruppenkurs eine Anwesenheit von mindestens 75 % nötig.
5. Terminvereinbarungen und Verschiebungen
5.1. Die Terminfindung erfolgt bei Einzel- und Paarkursen nach individueller Absprache. In der Regel werden dabei mehrere Einheiten im Voraus terminisiert.
5.2. Verschiebungen von Kursterminen sind bis zu 24 Stunden vor Kursbeginn möglich, danach wird der volle Betrag der vereinbarten Einheiten fällig. Bei einem Block zählen die Einheiten bei zu später oder keiner Absage als konsumiert.
5.3. Bei Gruppenkursen sind keine Verschiebungen möglich. Bei Verhinderung können die Lernunterlagen zum verpassten Termin bereitgestellt werden.
6. Gültigkeitsdauer von Blöcken und Gutscheinen
6.1. Angebote mit Preisvorteilen wie ein 10er-Block oder ein 20er-Block sowie Gutscheine können in einem Zeitraum von maximal zwei Jahren nach Ausstellungsdatum konsumiert werden.
6.2. Gutscheine behalten ihre Gültigkeit für eine Dauer von 5 Jahren und können prinzipiell für das gesamte Angebot des Soggiorno verwendet werden.
7. Online-Unterricht
7.1. Online-Unterricht findet ausschließlich über Microsoft Teams statt. Der Kunde bzw. die Kundin bekommt dabei eine Einladung mit den entsprechenden Zugangsdaten vom Soggiorno zur Verfügung gestellt.
7.2. Der Kunde bzw. die Kundin ist selbst dafür verantwortlich, über die notwendige Hardware sowie über eine schnelle Internetverbindung zu verfügen. Verzögerungen und damit kürzere Unterrichtszeiten oder Ausfälle ganzer Einheiten, die auf technischen Mängeln seitens des Kunden bzw. der Kundin beruhen, werden nicht ersetzt und sind vollständig vom Kunden bzw. von der Kundin zu bezahlen.
8. Trainer*innen
8.1. Terminzusagen seitens des Soggiorno stehen unter Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender Trainer*innen. Es besteht grundsätzlich die Absicht, einen Kurs immer mit demselben bzw. derselben Trainer*in durchzuführen. Dies ist allerdings unverbindlich. Das Soggiorno kann jederzeit eine*n alternative*n Trainer*in bestimmen.
8.2. Der Kunde bzw. die Kundin verpflichtet sich, die Trainer*innen von Soggiorno nicht direkt zu beschäftigen und so die Sprachschule zu umgehen. Dies gilt für einen Zeitraum von einem Jahr nach Abschluss der letzten Einheit. Sollte der Kunde bzw. die Kundin gegen diese Regel verstoßen, so werden Schadenersatzansprüche geltend.
9. Lernerfolg des Kunden bzw. der Kundin
Pünktliches und lückenloses Erscheinen im Unterricht, eine aktive Teilnahme am selbigen sowie ein eigenständiges Wiederholen des Stoffes sind Grundvoraussetzungen, um die Lernziele in der geplanten Zeit zu erreichen. Soggiorno übernimmt keine Gewähr für einen individuellen Lernerfolg des*r Kursteilnehmers*in.
10. Persönliche Daten
10.1. Der Kunde bzw. die Kundin erklärt sich einverstanden, dass seine/ihre Daten – unter Einbehaltung des Datenschutzgesetzes – durch Soggiorno elektronisch gespeichert werden.
10.2. Jede Änderung der relevanten persönlichen Daten des Kunden bzw. der Kundin sind ohne Verzögerung mitzuteilen.
11. Schadenersatz und Haftung
Schadenersatz jeglicher Art gegen Soggiorno oder dessen (externe) Mitarbeiter*innen sind ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Gerichtsstand dient das Bezirksgericht Linz für sämtliche sich zwischen Soggiorno und dem Kunden bzw. der Kundin ergebenden Rechtsstreitigkeiten. Es gilt das für den Sitz von Soggiorno sachlich zuständige Gericht als vereinbart. Ungeachtet dessen ist Soggiorno berechtigt, den Kunden bzw. die Kundin an seinem/ihren allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. Ist der Kunde bzw. die Kundin Verbraucher*in im Sinne des KSchG und ist diese*r im Inland beschäftigt bzw. hat seinen/ihren Wohnsitz im Inland, ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden bzw. der Kundin liegt.